Organe und Gremien
Organe und Gremien sichern eine zielorientierte und erfolgreiche Zusammenarbeit
Die rheinischen Sparkassen in kommunaler Trägerschaft arbeiten konstruktiv und im engen Schulterschluss gemeinsam mit dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) an der zielgerichteten Positionierung der Sparkassenfamilie im Rheinland. Die zentralen verbands- und sparkassenpolitischen Weichenstellungen erfolgen dabei in den Organen und Gremien des RSGV.
Aufgrund ihrer aufgabenbezogenen Ausrichtung sowie der aufeinander abgestimmten personellen Zusammensetzung gewährleisten die Organ- und Gremienstrukturen des RSGV eine eindeutige sowie von allen Seiten getragene Meinungs- und Willensbildung innerhalb des Verbandsgebietes.
Organe – erfolgreiche Umsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben
Zu den satzungsmäßigen Organen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zählen:
- die Verbandsversammlung
- der Verbandsvorstand
- der/die Verbandsvorsteher/in (Präsident/in)
Einzelheiten sind in der Satzung des RSGV geregelt.
Weitere Gremien des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Hierzu zählen:
- der Trägerausschuss
- der Obleuteausschuss
- die Arbeitsgemeinschaften der rheinischen Sparkassen
- der Monitoringausschuss
- der Stützungsfondsausschuss
- der Fachausschuss Betrieb
- der Fachausschuss Markt und Vertrieb
- der Fachausschuss Personal
- der Fachausschuss Steuerung
In diesen Gremien werden fachliche Themen beraten, mögliche Handlungsoptionen bewertet sowie Empfehlungen und Beschlüsse zu sparkassen-/verbandspolitischen Fragestellungen ausgesprochen beziehungsweise gefasst. Sie unterstützen dadurch die zielgerichtete Positionierung der satzungsmäßigen RSGV-Organe.