Organe und Gremien

Organe und Gremien sichern eine zielorientierte und erfolgreiche Zusammenarbeit

Die rheinischen Sparkassen in kommunaler Trägerschaft arbeiten konstruktiv und im engen Schulterschluss gemeinsam mit dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) an der zielgerichteten Positionierung der Sparkassenfamilie im Rheinland. Die zentralen verbands- und sparkassenpolitischen Weichenstellungen erfolgen dabei in den Organen und Gremien des RSGV.

Aufgrund ihrer aufgabenbezogenen Ausrichtung sowie der aufeinander abgestimmten personellen Zusammensetzung gewährleisten die Organ- und Gremienstrukturen des RSGV eine eindeutige sowie von allen Seiten getragene Meinungs- und Willensbildung innerhalb des Verbandsgebietes.

Organe – erfolgreiche Umsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben

Zu den satzungsmäßigen Organen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zählen:

  • die Verbandsversammlung
  • der Verbandsvorstand
  • der/die Verbandsvorsteher/in (Präsident/in)


Einzelheiten sind in der Satzung des RSGV geregelt.

Weitere Gremien des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

Hierzu zählen:

  • der Trägerausschuss
  • der Obleuteausschuss
  • die Arbeitsgemeinschaften der rheinischen Sparkassen
  • der Monitoringausschuss
  • der Stützungsfondsausschuss
  • der Fachausschuss Betrieb
  • der Fachausschuss Markt und Vertrieb
  • der Fachausschuss Personal
  • der Fachausschuss Steuerung

In diesen Gremien werden fachliche Themen beraten, mögliche Handlungsoptionen bewertet sowie Empfehlungen und Beschlüsse zu sparkassen-/verbandspolitischen Fragestellungen ausgesprochen beziehungsweise gefasst. Sie unterstützen dadurch die zielgerichtete Positionierung der satzungsmäßigen RSGV-Organe.