Organe und Gremien

Gemeinsam stark: Die Sparkassenfamilie im Rheinland

Die rheinischen Sparkassen in kommunaler Trägerschaft und der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, die Sparkassen im Rheinland zukunftsorientiert und einheitlich zu positionieren.

Die grundlegenden Entscheidungen für die strategische Ausrichtung des Verbands und der Sparkassen werden in den Organen und Gremien des RSGV getroffen. Dort bringen Vertreterinnen und Vertreter der Sparkassen ihr Wissen und ihre Erfahrungen ein.

Die Organ- und Gremienstruktur ist so aufgebaut, dass alle wichtigen Aufgaben und Interessen berücksichtigt werden. So entstehen gemeinsam getragene Entscheidungen, die die Sparkassen im Rheinland mit einer klaren und abgestimmten Stimme vertreten.

Organe – erfolgreiche Umsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben

Zu den satzungsmäßigen Organen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zählen:

  • die Verbandsversammlung
  • der Verbandsvorstand
  • der/die Verbandsvorsteher/in (Präsident/in)


Einzelheiten sind in der Satzung des RSGV geregelt.

Schmatische Darstellung der satzungsmäßigen Organe des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

Weitere Gremien des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

Hierzu zählen:

  • der Trägerausschuss
  • der Obleuteausschuss
  • die Arbeitsgemeinschaften der rheinischen Sparkassen
  • der Monitoringausschuss
  • der Stützungsfondsausschuss
  • der Fachausschuss Betrieb
  • der Fachausschuss Markt und Vertrieb
  • der Fachausschuss Personal
  • der Fachausschuss Steuerung

Diese Gremien beraten über fachliche Themen, bewerten verschiedene Handlungsoptionen und bereiten Entscheidungen vor. Sie sprechen Empfehlungen aus und fassen Beschlüsse zu wichtigen Fragen der Sparkassen- und Verbandspolitik. Damit schaffen sie die Grundlage für die Entscheidungen der satzungsmäßigen Organe des RSGV.