Prüfungsstelle

Aufgaben und Prüfungsanteile

Die Prüfungsstelle des RSGV im Überblick

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes - eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung - prüft die Sparkassen (insbesondere den Jahresabschluss) und berät die Aufsichtsbehörden gutachtlich. Die Prüfungsstelle ist unabhängig und weisungsungebunden; sie berücksichtigt die Grundsätze des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Der Leiter oder die Leiterin der Prüfungsstelle und die Stellvertreter beziehungsweise Stellvertreterinnen sind öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen.

Die Mitarbeitenden der Prüfungsstelle legen nach mindestens zweijähriger Tätigkeit als Prüfungsassistentin oder Prüfungsassistent und mehrwöchigen Vorbereitungsseminaren das Verbandsprüferexamen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. ab. Für die Angestellten der Prüfungsstelle gelten die entsprechenden Berufspflichten.

Weil sich die Sparkassengeschäfte sowie die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Kreditgewerbe ständig ausweiten, haben sich viele Prüferinnen und Prüfer zu Experten für einzelne Sachgebiete weitergebildet. So können sie für Sparkassen und ihre Kollegschaft kompetente Ansprechpersonen auch bei komplexen Spezialfragen sein.

Weitere Aufgaben

  • Beratung der Sparkassen in allen Fragen der Rechnungslegung und Prüfung
  • bundesweiter Gedanken- und Informationsaustausch mit den Prüfungsstellen anderer Regionalverbände zu Themen der Sparkassenprüfung, insbesondere durch Mitwirkung in Gremien und Arbeitskreisen
  • umfangreiche Dozententätigkeit in den Sparkassenakademien
  • Veröffentlichung von Leitfäden und Arbeitshilfen
  • Mitarbeit im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)